Preisblatt Abwasser
I. Schmutzwasserentsorgung
(Auszug aus der Abwasserabgabensatzung, 01.01.2025
in Verbindung mit der 1. Änderungssatzung 2023)
Die Gebühren zur Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigung setzt sich aus einer mengenbezogenen Gebühr und einer Grundgebühr zusammen.
Die Mengengebühr (§ 16) für die Beseitigung von normal verschmutzen Abwasser beträgt:
3,89 €/m³ in der Gemeinde Auetal
3,73 €/m³ in der Samtgemeinde Sachsenhagen
3,40 €/m³ in der Samtgemeinde Lindhorst
Die Grundgebühr innerhalb der Gemeinde Auetal beträgt:
Zählergröße | Preis | |||
Q34 (Qn 2,5) |
|
7,00 € | /Monat | |
Q310 (Qn 6) | 14,00 € | /Monat | ||
Q316 (Qn 10) | 28,00 € | /Monat | ||
Die Grundgebühr innerhalb der Samtgemeinde Lindhorst beträgt:
Zählergröße | Preis | |||
Q34 (Qn 2,5) |
|
3,70 € | /Monat | |
Q310 (Qn 6) | 7,40 € | /Monat | ||
Q316 (Qn 10) | 14,80 € | /Monat | ||
In der Samtgemeinde Sachsenhagen wird keine Grundgebühr erhoben.
Für die Einleitung von stark verschmutzen Abwasser ins öffentliche Schmutzwassernetz sind besondere Maßnahmen und ggfs. Gebühren separat zu regeln ( vgl. § 7 Abwasserbeseitigungssatzung).
II. Dezentrale Entsorgung
Die Gebühr für die Abwasserbeseitigung aus Hauskläranlagen (Fäkalschlamm) und aus abflusslosen Sammelgruben (Fäkalien) beträgt 31,66 € je angefangenen m³ eingesammelten Fäkalschlamms/Fäkalien.
Die genannten Gebühren unterliegen nicht der Umsatzsteuer und sind somit Nettobeträge.
Für die Errichtung des erstmaligen Schmutzwasseranschlusses von dem Hauptkanal in der Straße bis an die Grundstücksgrenze bzw. den Hausanschlussschachtes (Revisionsschacht) fallen Beiträge in Abhängigkeit der Grundstücksfläche sowie der Bebaubarkeit für den Grundstückseigentümer an. Des Weiteren trägt der Grundstückseigentümer die Kosten der Herstellung des Schmutzwasseranschlusses.
(weitere Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite unter Kundenservice, Downloads „Abwasserabgabensatzung“)